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Öffnungszeiten Sommersaison                 Mittwochs 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr    Samstags 09:30 Uhr bis 14:00 Uhr   

A G B´ s

Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren das Eigentum bis zur restlosen Kaufpreisbezahlung und bis Befriedung aller sonstigen Forderungen vor.                  Der Käufer ist grundsätzlich berechtigt, die von uns gelieferten Waren weiter zu veräußern. Bis zur Tilgung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung tritt der Käufer die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Rechten in voller Höhe an uns ab.     Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seiner Abnehmer anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und die notwendigen Unterlagen zuhändigen.   Findet eine Verbindung oder Vermischung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in der Form statt, dass diese Waren wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache werden und / oder im Falle der Verarbeitung erwerben wir Miteigentum entsprechend dem Wert der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache. Wird die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung durch uns vorgenommen, so erwerben wir Miteigentum entsprechend dem Wert der von uns geliefeten Sache einschließlich des Wertes der von uns gelieferten Arbeit.                                                 

Zahlungsbedingungen:

Unsere Rechnungen aus Warenlieferungen, Dienstleistungen, Reparaturen, Monteurlöhne, Auslösungen u.ä. sind sofort rein netto fällig.                Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen und zwar in Höhe von mindestens 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz.                        Für Akzepte wird kein Skonto gewährt. Diskontspensen sind vom Käufer zu tragen. Werden Schecks nicht eingelöst, können wir sofort auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Forderungen einklagen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.                  Durch die Annahme wird keine Stundung der Hauptforderung gewährt, so dass jederzeit die Geltendmachnung der Hauptforderung möglich ist.           

Mangelgewährleistung:

Die Gewährleistungsansprüche des Käufers werden auf Nacherfüllung beschränkt. Nur im Falle eines Fehlschlagens der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, zurück zu treten oder zu mindern.              Für Schäden, die nicht aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, haften wir nur im Falle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.    Nach Ablauf von 12 Monaten ist die Geltendmachnung von Gewährleistungsansprüchen abgeschlossen.            

Gerichtsstand:

Soweit der Vertragspartner den Bestimmungen über den Kufmännischen Verkehr unterliegt, wird als Gerichtsstand 65510 Idstein vereinbart. Für Nichtkaufleute gilt die gesetzliche Regelung.                                                    Die Lieferung erfolgt auschließlich aufgrund der Verkaufsbedingungen. Widersprechende Einkaufsbedingungen des Käufers können auch dann nicht annerkannt werden, wenn ihnen nicht nach Eingang nochmals eindeutig wiedersprochen wird.                                                                                                                             Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Wir weisen darauf hin, das wir die Verantwortung für Loswerden der Radmutter/n ablehnen, und bitten Sie,         die Muttern  selbst nachzuziehen und nach einigen Kilometern Fahrt das Nachziehen zu wiederholen.            Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und festem anziehen besteht die Möglichkeit, dass sich durch verschiedene Umstände doch eine Mutter löst.                                                                                                            Schreibt der KFZ-Hertsteller bestimmte Drehmomentwerte vor, so ist zum Nachziehen der Räder ein Drehmomentschlüssel zu benutzen.                                                                                                         Sofern bei festgefressenen Radmuttern, die beim Radausbau nur mit großem Kraftaufwand zu lösen sind, Schäden an diesen, der Steckachsen, Bremstrommel o.ä. entstehen, können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.                                                                                                                                  Ferner ist zu beachten, das wir bei Wiederverwendung von alten Schläuchen, Bändern und Tublessventilen keine Gewährleistung übernehmen.

Gültig ab Januar.2000                    D-65529 Waldems - Esch

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